Drucksache Gemeinden - 22/149/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

1. Anlass der Bebauungsplanaufstellung

 

Bei dem Plangebiet handelt es sich um Teilflächen im Nordosten der Militärliegenschaft Artilleriekaserne Karpin, die zeitnah für eine zivile Nachnutzung planungsrechtlich gesichert werden sollen.

Auf Antrag des jetzigen Eigentümers, die Strelitzia Immobilien GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Bockhold, hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat am 10.03.2022 für eine ca. 18 ha große Teilfläche des Plangebietes Nr. 16/2016 „Gewerbebiet Eggesin-Karpin“ die Umwidmung der geplanten Gewerbefläche zu einer Solarfläche beschlossen. Damit werden die Ziele und der Zweck des Bebauungsplans Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ nicht mehr vollumfänglich umgesetzt. Der Aufstellungsbeschluss vom 03.03.2016 DS 13/16 für den Bebauungsplan Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ war aufzuheben.

Der Eigentümer, die Strelitzia Immobilien GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Bockhold, verfolgt nun das Ziel, diese ca. 18 ha große Fläche (Anlage 1) schrittweise zu verwerten und die zu beplanende Fläche speziell für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen planerisch festzusetzen, dies soll im Einklang mit dem Natur- und Landschaftsschutz erfolgen.

Das Plangebiet gehört nach Aufgabe der militärischen Nutzung zum Außenbereich und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Eine Genehmigung von Vorhaben zur zivilen Nachnutzung ist nach § 35 BauGB nicht möglich.

Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung der planerischen Voraussetzungen erforderlich.

 

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die Umwidmung der Militärflächen in Sondergebietsflächen mit der Sicherung der dafür notwendigen öffentlichen Erschließung vorbereitet.

Im Bebauungsplangebiet werden nachfolgende Nutzungsziele angestrebt:

- Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO

- Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse

  der Umweltprüfung

- Straßenverkehrsflächen

- ggf. künftige private Erschließungsflächen

 

3. Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen. Das Plangebiet umfasst ca. 18 ha und beinhaltet die Flurstücke 29/20; 30/45 und 30/50 der Flur 13 in der Gemarkung Eggesin. Die Flächen befinden sich vollständig im Eigentum die Strelitzia Immobilien GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Bockhold.

Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich im nördlichen Bereich der ehemaligen Militärliegenschaft.

 

4. Verfahren

 

In Abstimmung zwischen der Stadt Eggesin und dem Eigentümer soll dieser Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden. Begleitende Regelungen, insbesondere die Beteiligung an den Planungskosten, sollen in einer Finanzierungsvereinbarung festgelegt werden.

Zeitgleich zum Aufstellungsbeschluss soll die zeitnahe Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen werden.

Mit diesem Verfahrensschritt werden die Träger öffentlicher Belange zeitlich optimal in die Verfahren eingebunden und auf Anmerkungen, Stellungnahmen kann frühzeitig reagiert werden. Für das weitere Verfahren kann die Bearbeitungsfrist so positiv beeinflusst werden.

Der Scopingtermin, als vorgeschalteter Informations- und Klärungstermin, bei dem der Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgesteckt und weitere Verfahrensfragen erörtert werden, wird zum Auftakt des Verfahrens durchgeführt.

Im Parallelverfahren erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplans.

 

5. Kosten

 

Die Planungskosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich Umweltprüfung sowie für die Gutachten werden vom Eigentümer bzw. vom zukünftigen Vorhabenträger übernommen. Detaillierte Regelungen (z.B. Erschließungskosten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) werden in einem städtebaulichen Vertrag getroffen werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

Für das Gebiet im Bereich der Militärliegenschaft, mit einer Fläche von ca. 18 ha, die Flurstücke 29/30: 30/45 und 30/50 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend, welches im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist, wird der Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V“ aufgestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks geschaffen werden.

Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 (1) BauGB soll durchgeführt werden.

Gemäß § 8 Abs. 4 BauGB soll der Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V““ als vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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