Drucksache Gemeinden - 22/143/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 03.06.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin dem Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Eggesin und der ENERPARC AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt in der Fassung vom April 2021 zugestimmt.

 

Im Zuge der Prüfung der Planreife nach § 33 BauGB wurde durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald darauf hingewiesen, dass für die festgesetzten Nutzungen eine konkrete Vorhabenbenennung und – beschreibung erforderlich ist.

Des Weiteren steht die „Soll“-Regelung im § 1 Abs. 1 des Durchführungsvertrages dem gesetzlich normierten Anspruch entgegen.

Aus diesen Gründen muss der Durchführungsvertrag geändert werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, der 1. Änderung des Durchführungs- und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Eggesin und der ENERPARC AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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