Drucksache Gemeinden - 22/139/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 07.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ gefasst. Die Kosten für die Planung und Erschließung sowie die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan durchzuführenden Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen durch den Vorhabenträger, die ENERPARC Solar Invest 168 GmbH, getragen werden. Dies muss in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

 

Der vorliegende städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB regelt die Übernahme der Kosten für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, die Erschließungsleistungen und Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Dieser städtebauliche Vertrag wird im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschlossen. Finanzielle Auswirkung besteht für die Stadt Eggesin nicht.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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