Drucksache Gemeinden - 22/139/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 20/2019 "Solarpark Eggesin-Karpin II" der Stadt Eggesin
hier: Städtebaulicher Vertrag über die Ausarbeitung und Kostentragung sowie Sicherung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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10.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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21.02.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 07.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin II“ gefasst. Die Kosten für die Planung und Erschließung sowie die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan durchzuführenden Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sollen durch den Vorhabenträger, die ENERPARC Solar Invest 168 GmbH, getragen werden. Dies muss in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.
Der vorliegende städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB regelt die Übernahme der Kosten für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, die Erschließungsleistungen und Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans.
Dieser städtebauliche Vertrag wird im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschlossen. Finanzielle Auswirkung besteht für die Stadt Eggesin nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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405,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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366,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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