Drucksache Gemeinden - 22/042/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung Hintersee vom 30.07.2020 wurde der Übergang des Grundstücks Gemarkung Hintersee, Flur 5, Flurstück 21 (ehemaligen Korbmacherei), im Zuge des Bodenordnungsverfahrens an die Gemeinde Rothenklempenow abgelehnt. Somit gehört dieses Grundstück gemäß § 10 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V zum Gebiet der Gemeinde Hintersee, auch wenn es augenscheinlich in Rothenklempenow OT Glashütte liegt, und die Gemeinde Hintersee ist gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes M-V für die Straßennamenvergabe zuständig. Des Weiteren ist die Vergabe eines Straßennamens dringend geboten, damit für die sich auf dem Grundstück gewöhnlich aufhaltenden Personen eine gültige Meldeadresse zur Verfügung steht. Um der geschichtlichen Tradition dieses Grundstücks Rechnung zu tragen, wird seitens der Verwaltung der Straßenname „Alte Korbmacherei“ vorgeschlagen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt, gemäß § 51 StrWG M-V  für das o.g. Grundstück den Straßennamen „Alte Korbmacherei“ zu vergeben.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...