Drucksache Gemeinden - 22/042/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe Straßenname
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hintersee
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Entscheidung
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27.01.2022
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Sachverhalt
Mit Beschluss der Gemeindevertretung Hintersee vom 30.07.2020 wurde der Übergang des Grundstücks Gemarkung Hintersee, Flur 5, Flurstück 21 (ehemaligen Korbmacherei), im Zuge des Bodenordnungsverfahrens an die Gemeinde Rothenklempenow abgelehnt. Somit gehört dieses Grundstück gemäß § 10 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V zum Gebiet der Gemeinde Hintersee, auch wenn es augenscheinlich in Rothenklempenow OT Glashütte liegt, und die Gemeinde Hintersee ist gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes M-V für die Straßennamenvergabe zuständig. Des Weiteren ist die Vergabe eines Straßennamens dringend geboten, damit für die sich auf dem Grundstück gewöhnlich aufhaltenden Personen eine gültige Meldeadresse zur Verfügung steht. Um der geschichtlichen Tradition dieses Grundstücks Rechnung zu tragen, wird seitens der Verwaltung der Straßenname „Alte Korbmacherei“ vorgeschlagen.