Drucksache Gemeinden - 22/126/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 den Bebauungsplan Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung in der vorliegenden Fassung vom Mai 2021 gebilligt. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ der Stadt Eggesin wurden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wurde durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 10/2021 am 14.10.2021 bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung ist die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ einschließlich der Begründung in Kraft getreten.

 

Die Formulierung zu den örtlichen Bauvorschriften über die Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 LBauO M-V i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB, bezüglich der einheitlichen Gestaltung der Dachflächen der Gebäude, ist rechtlich zu unbestimmt und mit den derzeit bereits vorhandenen unterschiedlichen Dachflächen nicht umsetzbar.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ aufzuheben. Die Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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