Drucksache Gemeinden - 21/124/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 23.09.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin in der Fassung von Juli 2021 und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch die Auslegung in der Zeit vom 25.10.2021 bis 26.11.2021 in der Verwaltung der Stadt Eggesin. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der in Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen / Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ und der dazugehörigen Begründung wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

3. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2021 gebilligt

4. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

5. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin ist gemäß § 10 (3) ortsüblich bekannt zu machen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans einschließlich der Begründung in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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