Drucksache Gemeinden - 22/140/13

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Ortsverschönerung (Anschaffung von Strandkörben für den Strand Altwarp) hat die Gemeinde Altwarp hat von den in der Anlage aufgeführten Personen Spendengelder in Höhe von  insgesamt 7.300,00 € erhalten.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Spendengelder in Höhe von 7.300,00 € von den in der Anlage aufgeführten Personen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...