Drucksache Gemeinden - 20/016/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich.

Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage

der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge durch die Gemeinde Ahlbeck

sinnvoll. Die Satzung vom 14.11.2019 bleibt bestehen.

Es ändern sich nur die Gebührensätze in der Anlage zur Satzung

(Kalkulation) .  

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt als Anlage zur Satzung vom 14.11.2019

den neuen Gebührensatz in Höhe von 3,57 € für 2021.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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