Drucksache Gemeinden - 20/014/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Herr Arno Gruber, an der Jagdwirtschaft 3, 17375 Hintersee, beantragt mit

Schreiben vom 22.04.2020 die Erstellung einer Außenbereichssatzung und

verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten. Durch das Instrument Außen-

bereichssatzung wird die Gemeinde ermächtigt, für bebaute Gebiete im

Außenbereich, in den eine Bebauung von einigem Gewicht vorhanden ist,

zu Gunsten des Wohnungsbaus und kleinerer Handwerks- und Gewerbe-

betriebe bestimmte öffentliche Belange gemäß § 35 (3) BauGB auszuschalten,

die gemäß § 35 (2) dazu führen würden, dass diese Vorhaben unzulässig sind.

Für Gegensee ergibt sich ein Bedarf für nicht privilegierte Wohnbebauung. In

dem Bereich ist schon Wohnbebauung vorhanden; die Entstehung einer

Splittersiedlung ist somit nicht zu befürchten. Eine geordnete städtebauliche

Entwicklung ist gewährleistet.

Die Außenbereichssatzung soll die Voraussetzungen für eine Genehmigungs-

fähigkeit zusätzlicher Wohngebäude sowie Erweiterungen begründen. Ziel der

Planung ist eine maßvolle bauliche Entwicklung im Sinne einer Schließung von

Baulücken. Eine Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der bestehenden

Siedlungsstrukturen wird nicht zugelassen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt für den vorhandenen

baulichen Zusammenhang im südlichen Bereich Gegensees eine Außenbereichs-

satzung aufzustellen. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem bereits bebauten Bereich.

Die Satzung erhält aufgrund der Lage der Grundstücke die Bezeichnung Außenbe-

reichssatzung Nr. 1/2020“Gegensee-Süd“.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 wird gemäß § 35 Absatz 6

Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2

BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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