Drucksache Gemeinden - 22/060/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

 

Die Gemeinde Lübs hat von Herrn Axel Haß aus 17379 Lübs, Dorfstr. 14 B, eine Sach-spende in Form einer gebrauchten, funktionstüchtigen Motorsense Marke Stihl im Wert von 250,00 € erhalten.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Sachspende im Wert von 250,00 € von Herrn Axel Haß  aus 17379 Lübs, Dorfstr. 14 B, anzunehmen und für die Ortsverbesserung zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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