Drucksache Gemeinden - 22/059/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bei der Prüfung von Änderungssatzungen verschiedener Gemeinden durch die Kommunalaufsicht wurde festgestellt, dass die Begriffe „Änderungssatzung“ und „ Satzungsänderung“ fälschlicherweise synonym erfolgt sind, was zu einem formellen Mangel führt. Eine Änderung von satzungsrechtlichen Regelungen bedarf- sofern nicht von einer Neufassung Gebrauch gemacht wird – einer Änderungssatzung oder einer Satzung zur Änderung der Ursprungssatzung.

 

Aus diesem Grund wurde davon Abstand genommen, die 3. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

Der Beschluss 21/050/18 vom 16.12.2021 muss aufgehoben und die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer neu beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt den Beschluss zur DS-Nr. 21/050/18 vom 16.12.2021 aufzuheben.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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