Drucksache Gemeinden - 22/096/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6/2022 "Wohnen Gegensee 61"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ahlbeck
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Entscheidung
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17.03.2022
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Sachverhalt
Durch Herrn Christian Lieck wird angestrebt auf dem Wohngrundstück Gegensee 61 in 17375 Ahlbeck, dem Flurstück 86/3 der Flur 21 der Gemarkung Eggesin, westlich des Wohngebäudes einen Pool und die Poolnebengebäude zu errichten.
Baurecht dafür kann nur über einen Bebauungsplan geschaffen werden. Herr Christian Lieck sichert in seinem Antrag auf Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens vom 31.01.2022 die Übernahme aller Kosten, sowie den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu. Der Gemeinde entstehen durch die Planung keine Kosten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt:
- Für das Flurstück 86/3 (tlw.) der Flur 21 der Gemarkung Eggesin, gelegen im Osten von Gegensee, südwestlich der Landesstraße soll der Bebauungsplan Nr. 6/2022 „Wohnen Gegensee 61“ aufgestellt werden.
- Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 3500 m² und ist in dem anliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bessere Nutzung des südwestlichen Grundstücksteils geschaffen werden. Es sollen hier Nebenanlagen wie Pool und Poolnebengebäude errichtet werden.
- Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung erfolgen.
- Die Kosten für die Planung und sonstiger damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen und Planverfahren sind vom Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Ahlbeck ein städtebaulicher Vertrag auf der Grundlage des § 11 BauGB abzuschließen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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458 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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