Drucksache Gemeinden - 22/054/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

 

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat für die Kinder-und Jugendhilfe von Frau Monika Irmgart Niehaus aus Mühlheim a. d. Ruhr eine Spende in Höhe von 2.000,00 € erhalten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindvertretung Vogelsang- Warsin beschließt die Spende von Frau Monika Irmgart Niehaus in Höhe von 2.000,00 € anzunehmen und entsprechend dem Sachverhalt zu verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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