Drucksache Gemeinden - 22/054/22
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Petra Bernheiden
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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15.03.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat für die Kinder-und Jugendhilfe von Frau Monika Irmgart Niehaus aus Mühlheim a. d. Ruhr eine Spende in Höhe von 2.000,00 € erhalten.
