Drucksache Gemeinden - 21/051/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.11.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Grambin hat von den in der Anlage aufgeführten Firmen und Gewerbetreibenden Spenden, Sachspenden und Sponsoringleistungen zur Absicherung des Benefiz-Festivals „Treibholzfest/570 Jahre Gemeinde Grambin“ erhalten.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt, die Spenden, Sachspenden und Sponsoringleistungen von den in der Anlage aufgeführen Firmen und Gewerbetreibenden anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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