Drucksache Gemeinden - 21/051/14
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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08.02.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.11.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Grambin hat von den in der Anlage aufgeführten Firmen und Gewerbetreibenden Spenden, Sachspenden und Sponsoringleistungen zur Absicherung des Benefiz-Festivals „Treibholzfest/570 Jahre Gemeinde Grambin“ erhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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527 kB
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