Drucksache Gemeinden - 22/110/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht wurde festgestellt, dass die Begriffe „Änderungssatzung“ und „ Satzungsänderung“ fälschlicherweise synonym erfolgt ist, was zu einem formellen Mangel führt. Eine Änderung von satzungsrechtlichen Regelungen bedarf- sofern nicht von einer Neufassung Gebrauch gemacht wird – einer Änderungssatzung oder einer Satzung zur Änderung der Ursprungssatzung.

 

Die verletzten Formvorschriften sind wesentlich und verstoßen gegen Vorschriften der KV M-V, weshalb der Beschluss Nr. 21/089/13 vom 26.10.2021 aufzuheben ist.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur DS-Nr. 21/089/13 vom 26.10.2021.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

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