Drucksache Gemeinden - 22/094/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21/069/12 wurde der Grundsatzbeschluss für die Umnutzung des Gebäudes Dorfstraße 3 zu einem „Multiplen Gebäude“ gefasst.

Mit Schreiben vom 02.12.2021 hat die Gemeinde die Baugenehmigung für das Vorhaben Nuzungäderung eines Wohn- und Geschäftshauses zum „Multiplen Gebäude“ erhalten.

 

Die erforderlichen Bauleistungen für das Vorhaben werden beschränkt/freihändig in verschiedenen Losen ausgeschrieben. Nicht immer ist es möglich, nach erfolgter Submission und Angebotsauswertung zeitnah eine Gemeindevertretersitzung einzuberufen, um die Beschlüsse zur Auftragsvergabe zu fassen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Bürgermeister und seine Stellvertreten zu ermächtigen, die Aufträge in Abstimmung mit der Verwaltung und vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes, an den günstigsten Bieter zu vergeben.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die ausgeschriebenen Bauleistungen für die Umnutzung des Gebäudes Dorfstraße 3 zum „Multiplen Gebäude“ an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Die Gemeindevertretung wird nach erfolgter Vergabe über diese informiert.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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