Drucksache Gemeinden - 22/093/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2018 grundsätzlich beschlossen, die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ umzubauen und zu sanieren. Durch die Verwaltung wurde ein entsprechender Antrag auf Förderung gestellt.

 

Für die energetische Sanierung und den Umbau der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“ hat die Gemeinde Ahlbeck mit Schreiben vom 29.11.2021 die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahebeginn erhalten.

 

Die erforderlichen Bauleistungen für das Bauvorhaben werden öffentlich in verschiedenen Losen ausgeschrieben. Nicht immer ist es möglich, nach erfolgter Submission und Angebotsauswertung zeitnah eine Gemeindevertretersitzung einzuberufen, um die Beschlüsse zur Auftragsvergabe zu fassen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge in Abstimmung mit der Verwaltung und vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes, an den günstigsten Bieter zu vergeben.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes, den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die ausgeschriebenen Bauleistungen für die energetische Sanierung und den Umbau der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“, Ahlbeck, an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Die Gemeindevertretung wird nach erfolgter Vergabe über diese informiert.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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