Drucksache Gemeinden - 21/056/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.11.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu ent- scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Luckow hat vom Dorfverein Rieth am See e. V., 17375 Luckow OT Rieth, eine Sachspende in Form von 30 Stapelstühlen für die Trauerhalle in Rieth mit einem Wert von 987,00 € erhalten.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die Sachspende vom Dorfverein Rieth am

See e. V. für die Bestuhlung der Trauerhalle auf dem Friedhof in Rieth mit einem Wert

von 987,00 € anzunehmen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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