Drucksache Gemeinden - 21/056/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Luckow
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.12.2021
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.11.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu ent- scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Luckow hat vom Dorfverein Rieth am See e. V., 17375 Luckow OT Rieth, eine Sachspende in Form von 30 Stapelstühlen für die Trauerhalle in Rieth mit einem Wert von 987,00 € erhalten.
