Drucksache Gemeinden - 21/123/00
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung des Termins für die Wahl des hauptamtlichen
Bürgermeisters der Stadt Eggesin gem. § 3 Abs. 3 und 4
Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Am 14.08.2022 endet die Wahlperiode des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Eggesin.
Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters selbst darf frühestens 6 Monate und muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Amtszeit des Bürgermeisters durchgeführt werden.
Seitens der Gemeindewahlbehörde wird vorgeschlagen, die Wahl am Sonntag, den 15.05.2022 durchzuführen. Eine mögliche Stichwahl würde somit am Sonntag, den 29.05.2022 erfolgen.
