Drucksache Gemeinden - 21/123/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 14.08.2022 endet die Wahlperiode des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Eggesin.

Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters selbst darf frühestens 6 Monate und muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Amtszeit des Bürgermeisters durchgeführt werden.

 

Seitens der Gemeindewahlbehörde wird vorgeschlagen, die Wahl am Sonntag, den 15.05.2022 durchzuführen. Eine mögliche Stichwahl würde somit am Sonntag, den 29.05.2022 erfolgen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Eggesin am Sonntag, den 15.05.2022 sowie die evtl. Stichwahl am Sonntag, den 29.05.2022 durchzuführen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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