Drucksache Gemeinden - 21/121/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Friedhofsgebühren wurden auf Grundlage der im Zeitraum 2016 - 2020 angefallenen Kosten neu kalkuliert. Dementsprechend muss die Anlage Gebühren der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren geändert werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Eggesin beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 55301000

39300001

43224000 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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