Drucksache Gemeinden - 21/116/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Drucksache Nr. 55/16 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erfolgen soll.

Eine Gebührenkalkulation für 2022 wurde durchgeführt (s. Anlage 2).

Grundlage sind die Bescheide des Wasser- und Bodenverbandes (WuBV) „Uecker-Haffküste“ vom 26.02.2021 und 16.06.2021.

Die Gebühren für die jeweiligen Nutzungsarten erhöhen sich marginal (0,04 EUR/ha).

Die Erhöhung bei den Gebühren der Schopfwerke resultiert aus gestiegenen Reparaturkosten (u. a. E-Anlagen, Treppe) sowie den Aufbau einer Rücklage bei den Schöpfwerken Polder 7 und Polder Winkelmannsgraben.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eggesin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ in der vorliegenden Fassung. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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