Drucksache Gemeinden - 21/051/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Leopoldshagen hat mit Herrn Björn-Christoph Fritsche aus 18181 Graal-Müritz, Lindenweg 16/17, einen Sponsoringvertrag über 300,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Leopoldshagen abgeschlossen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Sponsoringleistung in Höhe von 300,00 € von Herrn Björn-Christoph Fritsche zur finanziellen Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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