Drucksache Gemeinden - 21/050/18
Grunddaten
- Betreff:
-
3.Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Luckow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Astrid Gaebel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Luckow
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Luckow hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 08.04.2021 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen.
Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % zum 01.01.2022 geändert werden.
Durch die Satzungsänderung würde die Gemeinde ca. 2.000,00 €
Mehreinnahmen erzielen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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241,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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239,3 kB
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