Drucksache Gemeinden - 21/050/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Luckow hat sich mit der Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vom 08.04.2021 für die Anpassung des Hebesatzes der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen.

 

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % zum 01.01.2022 geändert werden.

Durch die Satzungsänderung würde die Gemeinde ca. 2.000,00 €

Mehreinnahmen erzielen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die 3.Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00

40340000

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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