Drucksache Gemeinden - 21/017/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 144 KV M-V ist für jedes Amt ein Haushalt aufzustellen.

Die Haushaltssatzung 2022/2023 mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gem.

§ 47 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom Amtsausschuss

in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschießen.

Die Haushaltssatzung gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt die Haushaltssatzung des Amtes „Am Stettiner Haff“ für das Jahr 2022/2023 mit den vorgeschriebenen Anlagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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