Drucksache Gemeinden - 21/017/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2022/2023 des Amtes „Am Stettiner Haff“ mit den vorgeschriebenen Anlagen gem. § 45 ff Kommunalverfassung M-V (KV M-V) incl. Teilhaushalt amtsumlagefähige Kosten der geschäftsführenden Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanzausschuss Amt "Am Stettiner Haff"
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Amtsausschuss Amt "Am Stettiner Haff"
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Entscheidung
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01.12.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 144 KV M-V ist für jedes Amt ein Haushalt aufzustellen.
Die Haushaltssatzung 2022/2023 mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gem.
§ 47 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom Amtsausschuss
in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschießen.
Die Haushaltssatzung gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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