Drucksache Gemeinden - 21/071/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 23.09.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ in der Fassung 07/2021 und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung liegen in der Zeit vom 25.10.-26.11.2021 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude Stettiner Straße 2, Zimmer 13, aus.

 

Folgende Änderungen werden vorgenommen:

-          Vergrößerung der Verkehrsflächen aufgrund der vorh. Leitungsverläufe

-          Änderung der Baugrenzen

 

Die Größe der Grundfläche gemäß §19 Abs. 2 BauNVO wird weniger als 20.000 m² betragen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Der Bebauungsplanentwurf wird somit keiner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis 26.11.2021 zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen.

 

Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die Gemeinde

Liepgarten werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen die Planung

bestehen insofern nicht.

 

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Beschlussvorschlag

 

Gegen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/2015 „Wohngebiet Adolf-Bytzeck-Straße“ der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Liepgarten

 

 keine Bedenken.

 

 nachstehende Bedenken lt. Sitzungsprotokoll.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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