Drucksache Gemeinden - 21/046/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.11.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat mit der Fa. Pommern-Bau GmbH aus Ducherow einen Sponsoringvertrag über 1.847,00 € zur Unterstützung der Motormühle und mit der Fa. AMX13 – Digitale Medienwerkstatt aus Lübs über 700,00 € zur Landschaftsplege abgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt, die Sponsoringleistungen in Höhe von 1.847,00 € von der Fa. Pommern-Bau GmbH aus Ducherow und in Höhe von 700,00 € von der Fa. AMX13 – Digitale Medienwerkstatt aus Lübs anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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