Drucksache Gemeinden - 21/079/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck hat mit Beschluss-Nr. 21/056/12 vom 18.03.2021 den Entwurf der Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 „Gegensee Süd“ und die Begründung in der Fassung vom 02/2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck beschließt:

 

1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

3. Die Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 „Gegensee Süd“ der Gemeinde Ahlbeck wird

hiermit gemäß § 35 Abs. 6 BauGB in der vorliegenden Fassung vom August 2021 als

Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 „Gegensee Süd“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 „Gegensee Süd“ mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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