Drucksache Gemeinden - 21/046/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ 02617-21-40 wurde durch die Genehmigungsbehörde die Maßgabe erteilt, dass in einen qualifizierten Bebauungsplan die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen festzusetzen sind.

Da die Gemeinde Luckow zum Ziel hat, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen, wird der Maßgabe der Genehmigungsbehörde gefolgt und die Grundflächenzahl 0,5 festgesetzt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow beschließt, der, im Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der angezeigten Satzung des Bebauungsplanes Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ durch die Genehmigungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald, erteilten Maßgabe vom 27.08.2021 Az.: 02617-21-40 beizutreten.

 

2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ wird die Grundflächenzahl 0,5 festgesetzt.

 

3. Die Erfüllung der Maßgabe ist der höheren Verwaltungsbehörde durch Vorlage einer berichtigten Ausfertigung der Satzung und einer beglaubigten Abschrift des Beitrittsbeschlusses vor Bekanntmachung nachzuweisen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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