Drucksache Gemeinden - 21/043/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Beitragszahlungen, welche die Gemeinden an die Wasser- und Bodenverbände zu leisten haben, ändern sich jährlich. Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage dieser Beiträge sinnvoll.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt für 2022 die 6. Satzung zur Ände-               rung der Satzung der Gemeinde Leopoldshagen über die Erhebung von Gebühren zur              Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände  „Uecker - Haffküste“

und „Untere Peene“

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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