Drucksache Gemeinden - 21/040/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, soweit diese um 10% von den Ansätzen des Haushaltsplanes abweichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

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Anlagen

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