Drucksache Gemeinden - 21/097/00
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin
hier: Abwägungsbeschluss und erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.09.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Eggesin
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.09.2021
|
Sachverhalt
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin wurde vom 17.06.2019 bis 19.07.2019 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 17.06.2019 von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Stand Januar 2019 aufgefordert. Es gingen 21 Stellungnahmen beim Amt „Am Stettiner Haff“ ein.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. Die Abwägung der Anregungen / Hinweise sowie der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte auf Grund eines Wechsels des Vorhabenträgers und aus Kapazitätsgründen des Planungsbüros erst 2021.
Da sich auf Grund des langen Zeitraums zwischen der Beteiligung und der Abwägung gesetzliche Bestimmungen geändert haben können, empfiehlt der Landkreis Vorpommern-Greifswald, SB Bauleitplanung, eine erneute Trägerbeteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin, um abzuklären, ob die abgegebenen Stellungnahmen aus der vorangegangenen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB noch Bestand haben.
In der Folge wurde der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin in folgendem Punkt geändert: Anpassung der Rechtsgrundlage
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen / Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen. siehe Anlage 1
2. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin für den Bereich „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ mit der Begründung und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom August 2021 gebilligt.
3. Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt wurden, wird der Auslegezeitraum auf 14 Tage verkürzt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen in das Internet, auf der Internetseite der Stadt Eggesin, einzustellen.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans berührt werden und die in der vorangegangenen Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Ihnen ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und die Einholung der Stellungnahmen auf die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird, die in der vorangegangenen Beteiligung Stellungnahmen abgegeben haben und von den Änderungen betroffen sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
308,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
798,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
425,7 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
599,6 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
|
