Drucksache Gemeinden - 21/089/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 03.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18/2018 „Sondergebiet Tourismus an der Randow“ gefasst. Die Kosten für die Planung und Erschließung sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen durch die Bauherren, Frau und Herrn Gumprecht, getragen werden. Dies muss in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

 

Der vorliegende städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB regelt die Übernahme der Kosten für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, die Erschließungsleistungen und für die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Dieser städtebauliche Vertrag wird im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschlossen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eggesin bestehen nicht

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Eggesin stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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