Drucksache Gemeinden - 21/090/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab

05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei-               den.

 

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat zur finanziellen Unterstützung des Sommermarktes 2021 mit der Autohaus Grimm GmbH aus Torgelow einen Sponsoringvertrag über 500,00 € abgeschlossen.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Sponsoringleistung in Höhe von

500,00 € von der Autohaus Grimm GmbH aus Torgelow anzunehmen und entsprechend                des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...