Drucksache Gemeinden - 21/090/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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26.08.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab
05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei- den.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat zur finanziellen Unterstützung des Sommermarktes 2021 mit der Autohaus Grimm GmbH aus Torgelow einen Sponsoringvertrag über 500,00 € abgeschlossen.
