Drucksache Gemeinden - 21/082/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 09.05.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze der Wasser-und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt für 2022 als 2. Änderung zur Satzung vom 09.05.2019 den neuen Gebührensatz in Höhe von 7,69 Euro je Gebühreneinheit und  für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Mönkebude in Höhe von 31,13 Euro/ha sowie für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen in Höhe von 13,55 Euro/ha.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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