Drucksache Gemeinden - 21/027/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund einer Pumpenreparatur muss die Umlage der Schöpfwerkskosten neu kalkuliert werden.  

Die Satzung vom 30.07.2020 bleibt bestehen. Es ändern sich nur die Gebührensätze für das Schöpfwerk Hintersee. Ausgewiesen in der Anlage zur Satzung.  

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2022 als 1. Änderung zur Satzung

vom 30.07.2020 den neuen Gebührensatz für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpf-

werkes Hintersee in Höhe von 122,14 €/ha.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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