Drucksache Gemeinden - 21/086/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat von Herrn Axel Becker aus Mönkebude, Hauptstr. 139, eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Jugendfeuerwehr Mönkebude erhalten.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Spende in Höhe von 1.000,00 € von Herrn Axel Becker, Hauptstr. 139, 17375 Mönkebude, anzunehmen und für die Jugendfeuerwehr Mönkebude zu verwenden.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...