Drucksache Gemeinden - 21/086/20
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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24.06.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat von Herrn Axel Becker aus Mönkebude, Hauptstr. 139, eine Spende in Höhe von 1.000,00 € für die Jugendfeuerwehr Mönkebude erhalten.
