Drucksache Gemeinden - 21/066/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 25.07.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt für 2022 als Anlage zur Satzung

vom 25.07.2019 den neuen Gebührensatz

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 8,07 €/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben in Höhe von 2,96 €/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von 17,23 €/ha

und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 in Höhe von 10,13 €/ha.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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