Drucksache Gemeinden - 21/007/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt "Am Stettiner Haff" und der Stadt Eggesin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss Amt "Am Stettiner Haff"
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Entscheidung
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07.06.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung Eggesin und der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ haben im Jahr 2014 die Änderung des Fusionsvertrages zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin aus dem Jahr 2004 beschlossen, in der u. a. vereinbart worden war, dass vor Ablauf der Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Vertrag neu zu verhandeln ist. Die Amtszeit von Herrn Jesse läuft im August 2022 aus.
Die Stadtvertretung Eggesin hat sich mit der Thematik beschäftigt und auf der Stadtvertretersitzung am 12.03.2020 beschlossen, einen Antrag auf Änderung des Fusionsvertrages zu stellen.
Die Stadtvertretung bittet um Verlängerung des § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages.
Im § 3 ist geregelt, dass das Amt „Am Stettiner Haff“ auf eine eigene Verwaltung verzichtet und die Verwaltung der Stadt Eggesin in Anspruch nimmt. Der § 3 gilt gemäß § 11 des o. g. Vertrages bis zum Ende des Ablaufs der Wahlperiode des Bürgermeisters, die im Jahr 2022 endet.
Da der Fusionsvertrag in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäß und einige Regelungen nicht mehr notwendig waren, wurde der gesamte Vertrag mit der Arbeitsgruppe Zukunft des Amtes überarbeitet und als Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin neu ausgearbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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159,1 kB
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95,6 kB
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182,3 kB
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4
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347,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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67,5 kB
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