Drucksache Gemeinden - 21/007/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung Eggesin und der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ haben im Jahr 2014 die Änderung des Fusionsvertrages zwischen dem Amt Ueckermünde-Land und der Stadt Eggesin aus dem Jahr 2004 beschlossen, in der u. a. vereinbart worden war, dass vor Ablauf der Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Vertrag neu zu verhandeln ist. Die Amtszeit von Herrn Jesse läuft im August 2022 aus.

 

Die Stadtvertretung Eggesin hat sich mit der Thematik beschäftigt und auf der Stadtvertretersitzung am 12.03.2020 beschlossen, einen Antrag auf Änderung des Fusionsvertrages zu stellen.

Die Stadtvertretung bittet um Verlängerung des § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages.

Im § 3 ist geregelt, dass das Amt „Am Stettiner Haff“ auf eine eigene Verwaltung verzichtet und die Verwaltung der Stadt Eggesin in Anspruch nimmt. Der § 3 gilt gemäß § 11 des o. g. Vertrages bis zum Ende des Ablaufs der Wahlperiode des Bürgermeisters, die im Jahr 2022 endet.

 

Da der Fusionsvertrag in vielen Teilen nicht mehr zeitgemäß und einige Regelungen nicht mehr notwendig waren, wurde der gesamte Vertrag mit der Arbeitsgruppe Zukunft des Amtes überarbeitet und als Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin neu ausgearbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt den Öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Amt „Am Stettiner Haff“ und der Stadt Eggesin in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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