Drucksache Gemeinden - 21/082/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 19.07.2018 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19/2018 „Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ beschlossen.

 

Antragsteller für die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan war die Solarfaktor GmbH. Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger, mit Anzeige des Vorhabenträgerwechsels vom 24.03.2021, gewechselt. Neuer Vorhabenträger ist Enerparc AG, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages erforderlich, mit dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (§ 12 Abs. 1 BauGB). Dies regelt der anliegende Durchführungsvertrag. In diesem Zusammenhang wurden durch die Verwaltung die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB, d. h. die Verfügbarkeit des Vorhabengrundstücks und auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers, geprüft. Demnach ist der Vorhabenträger bereit und in der Lage, das abgestimmte Vorhaben (Solarpark Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk) zu realisieren 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, dem Abschluss des Durchführungs-

und Erschließungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Eggesin

und der Enerparc AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/2018 „Solarpark

Gumnitz westlich der Bahnlinie Ueckermünde-Pasewalk“ der Stadt Eggesin in der vor-

liegenden Fassung vom April 2021 zuzustimmen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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