Drucksache Gemeinden - 21/077/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Ortskern“ nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Bianka Schwibbe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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03.06.2021
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Ortskern“ zum 31.12.2019 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
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Die Bilanzsumme beträgt |
953.900,77 € |
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Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt |
0,00 € |
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Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
0,00 € |
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Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von |
61.256,03 € |
Der Haushaltsausgleich gemäß §16 GemHVO ist nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin „Städtebauliches Sondervermögen – Ortskern“ zum 31.12.2019 i. d. F. vom 21.09.2020 zu empfehlen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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