Drucksache Gemeinden - 21/071/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss zur DS-Nr. 180/99 vom 14.12.1999 wurden alle Grundstücke der Stadt Eggesin dem Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin rückwirkend zum 01.01.1998 zugeordnet. Dazu gehörte auch das Grundstück auf dem das Gebäude des Bauhofes in der Karl-Marx-Straße steht.

 

Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und die Sanierung kann durch den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft nicht gewährleistet werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da es bereits in mehreren Gebäudeteilen durchregnet und eine Asbestverseuchung zu befürchten ist.

 

Die Bewirtschaftung des Bauhofes gehört zur Kernaufgabe der Kommune.

Investive Mittel könnten aus dem Stadthaushalt bereitgestellt werden. Dafür ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erstellen.

 

Die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes lässt die Übernahme des Grundstückes in den Kernhaushalt der Stadt zu.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, das Flurstück 531/5 der Flur 3, Gemarkung Eggesin zum 01.07.2021 in das Anlagevermögen der Stadt zu übernehmen. Ein Wertausgleich an den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin erfolgt nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ab 01.07.2021 entfällt für den Stadthaushalt die Mietzahlung an den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft in Höhe von 1.476,28 €. Der Grund und Boden hat zum 01.07.2021 einen Wert in Höhe von 202.464,36 € und das Gebäude einen Restwert von 38.630,00 €.

 

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