Informationsvorlage - 21/081/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 03.03.2016 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplanes Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“ beschlossen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung, in Abstimmung mit dem damaligen Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und entsprechend der vorliegenden Konversionsplanung, geschaffen werden. Das Gebiet umfasst einen Bereich der Militärliegenschaft Karpin, die Flurstücke 30/44, 29/8, 29/17, 30/51, 29/11 und 29/18 (tlw.) der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend.

Der jetzige Eigentümer, die Strelitzia Immobilien GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Bockhold, beantragt mit beiliegendem Schreiben vom 20.04.2021 die Umwidmung der geplanten Gewerbefläche zu einer Solarfläche für einen Teilbereich von ca. 17 ha des B-Plangebietes Nr. 16/2016 „Gewerbegebiet Eggesin-Karpin“. Eine Änderung des B-Planverfahrens wird nicht beantragt.

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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