Drucksache Gemeinden - 21/039/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Leopoldshagen ist angehalten, die baulichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrhaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse erteilt.

Die Gemeinde beabsichtigt, vorbehaltlich der Ergebnisse der vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zu prüfenden Brandschutzbedarfsplanung, die Voraussetzungen für die Errichtung/ Umbau bzw. den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen.

Hierfür wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Möglichkeiten geprüft sowie finanziellen Bedarfe ermittelt und in die entsprechenden Haushalte eingestellt. Die Gemeinde hat in der Haushaltsplanung für 2021 – 120.000,00 € und für 2022 – 1.124.000,00 € (12.60.10.00/ 09600001) eingestellt.

 

Für das Vorhaben wurden bereits Anträge für die Gewährung von Zuwendungen aus Kreis- bzw. Landesmitteln gestellt.

 

Seites des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern wurde die Bewilligung einer Sonderbedarfszuweisung (SBZ) in Aussicht gestellt.

 

Für das Vorhaben ist zu berücksichtigen, dass durch die Gemeinde ein entsprechendes Grundstück bereitgestellt wird, um die erforderlichen Planungsleistungen ausschreiben zu können

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, vorbehaltlich der Ergebnisse der vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zu prüfenden Brandschutzbedarfsplanung, die Auflagen aus dieser zu erfüllen und die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung/Umbau bzw. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Gemeinde ein entsprechendes Grundstück bereitgestellt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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