Drucksache Gemeinden - 21/030/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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30.03.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten
ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu
entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für die Anschaffung einer Treppe an der Rutsche im Naturerlebnispark Lübs hat die
Gemeinde Lübs mit der ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, einen Spon-
soringvertrag über 2.000,00 € abgeschlossen.
