Drucksache Gemeinden - 21/030/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

    

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu

entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Anschaffung einer Treppe an der Rutsche im Naturerlebnispark Lübs hat die

Gemeinde Lübs mit  der ENERTRAG AG, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, einen Spon-

soringvertrag über 2.000,00 € abgeschlossen.

 

  

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Sponsoringleistung i. H. v. 2.000,00 € von

der ENERTRAG AG, 17291 Dauerthal, für die Anschaffung einer Treppe an der Rutsche

im Naturerlebnispark Lübs anzunehmen und entsprechend zu verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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