Drucksache Gemeinden - 21/022/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat für die Errichtung eines Spielplatzes von Frau

Monika Irmgart Niehaus aus Mühlheim a. d. Ruhr eine Spende in Höhe von 2.000,00 € erhalten.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Spende von Frau Monika

Irmgart Niehaus in Höhe von 2.000,00 € anzunehmen und entsprechend dem Sach-

verhalt zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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