Drucksache Gemeinden - 21/060/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet, eine Feuerwehrbedarfsplanung zu erstellen und zu beschließen. Auf dieser Basis ist eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, zu unterhalten und einzusetzen.

 

Ziel des vorliegenden Bedarfsplanes und der Gefährdungsanalyse ist, den für eine

leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf an Fahrzeugen, Gerätschaften, Per-

sonal und die Beschaffenheit des Feuerwehrgerätehauses festzustellen, um notwendige Entscheidungsgrundlagen für eine mittel- bzw. langfristige Planungs-  und Handungs-

sicherheit zu bieten. Dises Bedarfsplanung soll in der praktischen Anwendung sowohl

bei der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur als auch bei der Entscheidung

über zukünftige Konzepte helfen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde mit den amtsange-

hörigen sowie sonstigen angrenzenden Gemeinden, der Amtsverwaltung, der Amtswehr-

führung sowie dem Landkreis Vorpommern-Greifswald abgestimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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