Drucksache Gemeinden - 20/048/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach Beschwerden eines Bewohners zur Störung der Nachtruhe in der betreffenden Straße wurden Messungen zum Verkehr und zur Lärmbelästigung in der Stichstraße zur Dorfstraße 17 in Ahlbeck veranlasst.

 

Von der unteren Straßenverkehrsbehörde wurde im Rahmen der Amtshilfe durch die Kreisstraßenmeisterei in der Zeit vom 04.05.2020 bis 12.05.2020 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass innerhalb der 8 Messtage insgesamt 271 Fahrzeuge die betreffende Straße nutzten. Dabei entfielen in die Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr 35 Fahrten, dies entspricht 4,4 Fahrten durchschnittlich pro Nacht. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge betrug durchschnittlich 33 km/h, die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. Probleme mit der Verkehrssicherheit wurden nicht erkennbar. Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt in diesem Straßenabschnitt 50 km/h.

 

Eine Lärmmessung wurde am 11.11.2020 in der Zeit von 5.00 Uhr bis 7.30 Uhr durchgeführt. Geplant war eine Messung in der Zeit von 5.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Da während dieser Zeit lediglich ein Fahrzeug die Messtelle passierte, wurde die Messung um eine halbe Stunde verlängert. Die Messauswertung ist der Drucksache in der Anlage beigefügt. Es wurden Mittelungspegel von 41,3 dB(A) bis 60,4 dB(A) gemessen, der Spitzenpegel belief sich auf 77,9 dB(A). Bei der Beurteilung der Lärmbelästigung ist zu berücksichtigen, dass sich das Haus der Beschwerdeführer nicht direkt an der Messstelle befindet. Der Schalldruckpegel am Haus reduziert sich damit rechnerisch um 17 dB(A) bis 19 dB(A) für die Beurteilung des Spitzenpegels.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt auf Grund der geringen Benutzung der Straße keine Maßnahmen zur Verkehrs- und Lärmberuhigung in der Stichstraße zur Dorfstraße 17 durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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