Drucksache Gemeinden - 20/024/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeindevertretung Lübs
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten
ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu
entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Lübs hat von diversen Spendern eine Spende in Höhe von 202,00 € für
die Motormühle in Lübs erhalten.
