Drucksache Gemeinden - 20/054/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Platzsituation im öffentlichen Bereich Seestraße/E.-Thälmann-Straße führte in den

vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen. Durch die Bürgermeisterin der

Gemeinde Altwarp wird daher angeregt, in diesem Bereich dem unerlaubten Parken

Einhalt zu gebieten und für Gäste der Gemeinde, Nutzer des Gemeindesaales und

Besucher des gemeindeeigenen Strandes offizielle Kfz-Parkplätze zu schaffen. Für

die Errichtung von Stellplätzen ist es gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vor-

pommern erforderlich, eine Baugenehmigung zu beantragen. Hierfür sind die ent-

sprechenden Planungsunterlagen durch ein zu beauftragendes Planungsbüro zu

erstellen und über den Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung ein-

zureichen. Gleichsetzend ist eine Genehmigung der Unteren Verkehrsbehörde zu

beantragen. Für die Planungsleistungen können Mittel im Rahmen des Teilhaus-

haltes zur Verfügung gestellt werden (Prod./Sachkonto 54.10.10.00/52330000 –

Unterhaltung des Infrastrukturvermögens).

 

Da es sich bei der späteren Realisierung der Stellplätze um eine Investition handelt,

müssen die dafür erforderlichen Mittel mittels Nachtragshaushaltsplanung bzw. bei

der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Im aktuellen Haushaltsplan stehen die

Mittel nicht zur Verfügung. Die Finanzierung ist nicht gesichert. Die erforderlichen

finanziellen Mittel sind im Rahmen der Erstellung der Planungsleistungen zu ermitteln.  

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Schaffung von Kfz-Stellplätzen im Bereich Seestraße/E.-Thälmann-Straße gemäß Sachverhalt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen.

Die Bürgermeisterin wird ermächtig, den Auftrag für die Planungsleistungen zu unter-

zeichnen und die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

  x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

54.10.10.00

52330000

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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