Drucksache Gemeinden - 20/054/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von Parkflächen im Bereich Seestraße/Thälmannstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Gemeinde Altwarp
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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08.12.2020
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Sachverhalt
Die Platzsituation im öffentlichen Bereich Seestraße/E.-Thälmann-Straße führte in den
vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen. Durch die Bürgermeisterin der
Gemeinde Altwarp wird daher angeregt, in diesem Bereich dem unerlaubten Parken
Einhalt zu gebieten und für Gäste der Gemeinde, Nutzer des Gemeindesaales und
Besucher des gemeindeeigenen Strandes offizielle Kfz-Parkplätze zu schaffen. Für
die Errichtung von Stellplätzen ist es gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vor-
pommern erforderlich, eine Baugenehmigung zu beantragen. Hierfür sind die ent-
sprechenden Planungsunterlagen durch ein zu beauftragendes Planungsbüro zu
erstellen und über den Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung ein-
zureichen. Gleichsetzend ist eine Genehmigung der Unteren Verkehrsbehörde zu
beantragen. Für die Planungsleistungen können Mittel im Rahmen des Teilhaus-
haltes zur Verfügung gestellt werden (Prod./Sachkonto 54.10.10.00/52330000 –
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens).
Da es sich bei der späteren Realisierung der Stellplätze um eine Investition handelt,
müssen die dafür erforderlichen Mittel mittels Nachtragshaushaltsplanung bzw. bei
der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Im aktuellen Haushaltsplan stehen die
Mittel nicht zur Verfügung. Die Finanzierung ist nicht gesichert. Die erforderlichen
finanziellen Mittel sind im Rahmen der Erstellung der Planungsleistungen zu ermitteln.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Schaffung von Kfz-Stellplätzen im Bereich Seestraße/E.-Thälmann-Straße gemäß Sachverhalt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtig, den Auftrag für die Planungsleistungen zu unter-
zeichnen und die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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559,2 kB
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