Drucksache Gemeinden - 20/047/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 11 (4) der seit Jahresbeginn geltenden Neufassung der Hauptsatzung der

Stadt Eggesin erhalten sachkundige Einwohner ein Sitzungsgeld für die auf Einladung

erfolgende Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung. Im vorhergehenden Anzeige-

verfahren zur neuen Hauptsatzung wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde

eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht.

 

Die Stadt Eggesin wurde nun durch den Städte- und Gemeindetag M-V e.V. (Herrn

Glaser) darauf aufmerksam gemacht, dass die o. g. Entschädigungsregelung rechts-

widrig ist.

 

Der Hinweis ist zutreffend. § 14 (2) Entschädigungsverordnung M-V sieht für

sachkundige Einwohner ein mögliches Sitzungsgeld lediglich für die Teilnahme an

Ausschuss- und Fraktionssitzungen vor. Die Teilnahme an Sitzungen der Stadtver-

tretung ist nicht benannt.

Mit der vorliegenden 1. Änderungssatzung soll der Passus aus der Hauptsatzung

entfernt und damit Rechtskonformität hergestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalver-

fassung Mecklenburg-Vorpommern in der geltenden Fassung die 1. Satzung zur

Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Eggesin in der Fassung gemäß der An-

lage der Beschlussvorlage.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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