Drucksache Gemeinden - 20/047/00
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eggesin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Sabine Grap
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.11.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Eggesin
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.11.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Eggesin
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2020
|
Sachverhalt
Gemäß § 11 (4) der seit Jahresbeginn geltenden Neufassung der Hauptsatzung der
Stadt Eggesin erhalten sachkundige Einwohner ein Sitzungsgeld für die auf Einladung
erfolgende Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung. Im vorhergehenden Anzeige-
verfahren zur neuen Hauptsatzung wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde
eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht.
Die Stadt Eggesin wurde nun durch den Städte- und Gemeindetag M-V e.V. (Herrn
Glaser) darauf aufmerksam gemacht, dass die o. g. Entschädigungsregelung rechts-
widrig ist.
Der Hinweis ist zutreffend. § 14 (2) Entschädigungsverordnung M-V sieht für
sachkundige Einwohner ein mögliches Sitzungsgeld lediglich für die Teilnahme an
Ausschuss- und Fraktionssitzungen vor. Die Teilnahme an Sitzungen der Stadtver-
tretung ist nicht benannt.
Mit der vorliegenden 1. Änderungssatzung soll der Passus aus der Hauptsatzung
entfernt und damit Rechtskonformität hergestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
74,5 kB
|
